In diesen Fällen würde heute oft die erleichterte Zulassung zur Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehen, ohne dass eine echte Familiengemeinschaft angestrebt werde (BBl 2002, 3755). Anlässlich der nachfolgenden parlamentarischen Beratung des Nationalrats im Mai 2004 (Amtliches Bulletin der Bundesversammlung [AB] 2004, N 759 ff.) wurde durch eine Minderheit der Antrag gestellt, für Kinder über zwölf Jahre eine Nachzugsfrist von zwölf Monate zu statuieren (so der Antrag der Nationalräte Philipp Müller und Bernhard Hess, vgl. AB 2004, N 759).