Das bisherige Recht (namentlich das ANAG) kannte keine gesetzliche Regelung von Familiennachzugsfristen. In der bundesrätlichen Botschaft zum AuG vom 8. März 2002 (vgl. BBl 2002, 3709 ff.) wurde der Gedanke einer Nachzugsfrist nach Vorschlag der Expertenkommission aufgenommen. Der Bundesrat führte aus, durch einen frühen Familiennachzug werde die Integration von Kindern wesentlich erleichtert. Eine umfassende Schulbildung in der Schweiz stelle eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Zukunft dar. Sie vermittle namentlich die dafür unabdingbaren sprachlichen Fähigkeiten (BBl 2002, 3754). Der Bundesrat sah in Art.