2010 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 359 (Version 1. Juni 2009) konkretisiert. Demzufolge dürfen Familienangehörige einer verbleibeberechtigten Person in der Schweiz bleiben, sofern sie bei der verbleibeberechtigten Person Wohnsitz haben. Dieses Recht besteht auch nach dem Tod der verbleibeberechtigten Person weiter (Ziffer 11.1.2 Abschnitt 1). Demgegenüber haben Familienangehörige einer erwerbstätigen Person, die aus dem aktiven Berufsleben heraus verstorben ist, nur unter besonderen Voraussetzungen ein Recht auf weiteren Verbleib in der Schweiz (Ziffer 11.1.2 Abschnitt 2 f.).