Wegweisung auf das ganze Gebiet der Schweiz. Die daraufhin erlassene Ausdehnungsverfügung erwuchs offenbar unangefochten in Rechtskraft. Am 16. Juli 2009 reichte die Ehefrau für den Beschwerdeführer bei der Einwohnerkontrolle V. ein Familiennachzugsgesuch ein. Mit Eingabe des damaligen Rechtsvertreters vom 29. Juli 2009 wurde darum ersucht, es sei dem Gesuchsteller unverzüglich der vorläufige Aufenthalt im Kanton Aargau sowie die einstweilige Fortführung der bisherigen Arbeitstätigkeit zu gestatten.