Das Bundesgericht wies die Beschwerde in öffentlich-rechtli- chen Angelegenheiten mit Urteil vom 22. April 2009 ab, soweit es darauf eintrat. Mit Schreiben vom 22. Mai 2009 forderte das Migrationsamt des Kantons Zürich den Beschwerdeführer auf, das zürcherische Kantonsgebiet bis zum 31. Juli 2009 zu verlassen und ersuchte das Bundesamt für Migration (BFM) um Ausdehnung der kantonalen 2009 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 397