Nachdem sich der Beschwerdeführer gegen diese Verfügung erfolglos beim Regierungsrat und vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gewehrt hatte, focht er das Urteil des Verwaltungsgerichts vor Bundesgericht an. Am 20. Februar 2009 heiratete der Beschwerdeführer erneut eine Schweizer Bürgerin. Daraufhin meldete er sich in der Gemeinde V. an und stellte am 23. Februar 2009 ein Gesuch um Kantonswechsel.