In Anwendung von Art. 17 Abs. 2 AuG ist zu prüfen, ob im konkreten Fall angesichts der auf dem Spiel stehenden privaten und öffentlichen Interes- 396 Rekursgericht im Ausländerrecht 2009 sen der weitere Aufenthalt in der Schweiz für die Dauer des Familiennachzugsverfahrens zu bewilligen ist (E. II./5.3.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 30. Oktober 2009 in Sachen I.Y. betreffend Aufenthalt während des Familiennachzugsverfahrens (1-BE.2009.34). Sachverhalt