II. 5. […] 5.1. Das in Art. 4 Anhang I [des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der EG und ihren Mitgliedstaaten anderseits über die Freizügigkeit (FZA)] geregelte Verbleiberecht steht im Zusammenhang mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit und wird in Ziffer 11.1 der Weisung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs 2010 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 359