Nach ihrer Einreise in die Schweiz am 12. September 2008 haben sie sich in ihrer Wohngemeinde angemeldet und mehrfach um Aushändigung der Ausländerausweise ersucht. Trotz ihrer Bemühungen hat das Migrationsamt bis zum heutigen Zeitpunkt die Aushändigung der Ausweise verweigert, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestanden hätte. Die Nichtaushändigung der Ausweise während über eines Jahres stellt damit nicht mehr nur eine Rechtsverzögerung, sondern eine Rechtverweigerung dar. (…)