Unterschrift tragen, die offenbar von R.R., dem Sohn des Beschwerdeführers, stammt. Im Weiteren bestehen ernsthafte Zweifel, ob der Beschwerdeführer von seinem offiziellen Sitz der Einzelfirma in B. - zumindest im fraglichen Zeitraum - überhaupt irgendwelche geschäftliche Tätigkeiten entfaltete. Zwar legte er im Verlauf des Verfahrens einen am 30. Juni 2008 abgeschlossenen Mietvertrag für ein "Malerbüro" von 15m2 Fläche zu einem Preis von monatlich EUR 144.80 netto vor und gab an, an diesem Ort eine Teilzeitangestellte während 28 Stunden pro Woche zu beschäftigen.