So wurde es beispielsweise unterlassen, bei der zuständigen Schulbehörde W. direkt einen Schulbericht einzufordern oder die Wohnumstände […] polizeilich klären zulassen. Weder wurden die Reisepapiere der Beschwerdeführer auf Hinweise zur Reisetätigkeit geprüft noch die Beschwerdeführer selber zu ihren Lebensumständen (Schule, Arbeit, Wohnung, Freunde, Verwandte, Ehe etc.) befragt. […] 5.2. Unter diesen Umständen ist der Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 17. Dezember 2007 in Anwendung von § 9 Abs. 2 lit. b EGAR aufzuheben und das Verfahren zur Ergänzung des Sachverhalts im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.