Schliesslich enthält die Akte des Ehemanns bzw. Vaters der Beschwerdeführer das Meldeformular der Einwohnerkontrolle W. vom 10. Januar 2007, wonach die Ehe getrennt sei. Über den Hintergrund dieser Meldung, den Zeitpunkt der Trennung und den Anlass zur Mitteilung an das Migrationsamt lässt sich den Akten nichts entnehmen. Auf- 426 Rekursgericht im Ausländerrecht 2008