Da er nicht gewusst habe, wo sich die Beschwerdeführer aufhielten, habe er angenommen, sie seien im Ausland gewesen, weshalb er dies der Einwohnerkontrolle gegenüber so geäussert habe. Er wisse nun aber, dass sie beim erwähnten Onkel gewesen seien. Der erwähnte Onkel gab die Erklärung ab, die Beschwerdeführer hätten sich in den letzten vier Jahren häufig bei ihm aufgehalten. Schliesslich enthält die Akte des Ehemanns bzw. Vaters der Beschwerdeführer das Meldeformular der Einwohnerkontrolle W. vom 10. Januar 2007, wonach die Ehe getrennt sei.