Den Akten ist ferner zu entnehmen, dass alle drei Beschwerdeführer von 1999 bis 2007 ununterbrochen in der Schweiz krankenversichert waren, wobei alle eingereichten Versicherungspolicen an A.V., […], W., - offenbar einen älteren Sohn - adressiert sind. Zudem enthalten die Akten die Erklärung des Ehemanns bzw. Vaters der Beschwerdeführer vom 31. Januar 2006, wonach die Beschwerdeführer manchmal die gemeinsame Wohnung wegen ehelicher Probleme verlassen und sich bei einem Onkel aufgehalten hätten. Da er nicht gewusst habe, wo sich die Beschwerdeführer aufhielten, habe er angenommen, sie seien im Ausland gewesen, weshalb er dies der Einwohnerkontrolle gegenüber so geäussert habe.