ANAG ist die Intensität der Beziehung des Betroffenen zu einem Ort. Zu messen sind dabei objektive Umstände wie beispielsweise die Wohnverhältnisse, Beziehungen zu Familienangehörigen, Bekannten und Freunden oder der Aufbewahrungsort der persönlichen Gegenstände. Ein weiteres Indiz für den Lebensmittelpunkt stellt zudem die Dauer der Aufenthalte an den zur Diskussion stehenden Orten dar. Nicht zulässig ist es, den Lebensmittelpunkt allein an der Dauer der Aufenthalte im Ausland bzw. in der Schweiz zu messen (vgl. zum Ganzen: Entscheid des Rekursgerichts vom 15. August 2003, BE.2003.00014, E. 2a, S. 5). 2008 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 425