91 Erlöschen der Niederlassungsbewilligigung; Bestimmen des Lebensmittelpunktes Voraussetzungen für das Erlöschen der Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG (E. II./2.). Analoge Anwendung von Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG bei Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland (E. II./3.). Zur Feststellung des Lebensmittelpunktes müssen die Lebensumstände sämtlicher Beschwerdeführer einzeln abgeklärt werden; eine Gesamtbetrachtung der Familienmitglieder ist nicht zulässig (E. II./4.).