Das nationale Recht und die dazu entwickelte Rechtsprechung umschreiben die Voraussetzungen, unter welchen ein Familiennachzug zu bewilligen ist. Welches die Voraussetzungen im Detail sind, hat der Gesetzgeber festzulegen, wobei es ihm frei steht, die Bewilligung des Familiennachzugs an strengere oder weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen und - gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts - zum Beispiel auch zu unterscheiden, ob der Nachzug durch einen oder beide Elternteile erfolgt. Bei der Prüfung des Familiennachzugs nach nationalem Recht ist grundsätzlich nicht relevant, ob die Familienzusammenführung auch im Ausland erfolgen könnte. Selbst wenn die Familienzusammenführung im