93 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und Härtefall Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind, nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu erteilen ist. Ein solches Gesuch wäre allenfalls im ursprünglichen Bewilligungskanton einzureichen (E. II./8.2.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 22. August 2008 in Sachen J.F.A. betreffend Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel; 1-BE.2008.25). Aus den Erwägungen