Fakten sagt wenig über die Lebensumstände der Beschwerdeführer in der Schweiz oder im Kosovo aus. Es liegen keine Angaben zu Reisen in die Heimat und zur Dauer der Aufenthalte der Beschwerdeführer in der Heimat vor. Soweit die Lebensumstände der Beschwerdeführer überhaupt geklärt wurden, erfolgte die entsprechende Prüfung nicht für jede der drei Personen einzeln, sondern in globo. Auch dort, wo sich dem Migrationsamt und der Vorinstanz einfache Klärungsmöglichkeiten angeboten hätten, die nicht von der Mitwirkung der Beschwerdeführer abhingen, wurden keine weiteren Ermittlungen angestellt.