90 Widerruf der Niederlassungsbewilligung; Verschweigen wesentlicher Tatsachen Soll einem aus einem anderen Kanton zuziehenden Niedergelassenen der Kantonswechsel bewilligt und eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden, muss das Migrationsamt das bisherige Verhalten nochmals eingehend prüfen. Wird auf den Beizug der Akten des Vorkantons verzichtet, kann die Niederlassungsbewilligung später nicht aufgrund von Umständen, die in diesen Akten hinreichend dokumentiert sind, widerrufen werden (E. II./4.3.).