Gleicher Auffassung ist offenbar auch das Migrationsamt des Kantons Aargau: "Ein Unternehmen, das seine Arbeitnehmenden insgesamt (nicht pro Mitarbeitenden!) für mehr als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr in die Schweiz entsendet, benötigt eine vorgängige Bewilligung." (vgl. "Merkblatt für ausländische Arbeitgebende aus EG-17/EFTA-Staaten, die Arbeitnehmende ihres Unternehmens zur Erbringung von meldepflichtigen Dienstund Arbeitsleistungen in die Schweiz entsenden", Merkblatt A1360, Januar 2008; […]). 4.2.2.