[…] Auf Anfrage des Migrationsamtes beim Bundesamt für Migration (BFM) erklärte der "Chef de section suppléant" des BFM mit Schreiben vom 15. Januar 2008, eine Grenzgängerbewilligung könne nur dann ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in der Schweiz habe oder es sich beim Arbeitgeber um eine Schweizer Filiale eines ausländischen Arbeitgebers handle. Gemäss e-Mail […] der E. Holding AG, L. (CH), vom 6. Februar 2008 an das Migrationsamt soll die Arbeitnehmerin ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland beibehalten. Arbeitsort sei vorwiegend die schweizerische Betriebsstätte in L. (CH) der E. AG.