Mit Gesuch vom 21. Dezember 2007 beantragte die E. AG (Beschwerdeführerin) mit Sitz in R. (D) als Arbeitgeberin beim Migrationsamt des Kantons Aargau (Migrationsamt) eine Grenzgängerbewilligung für eine ihrer Arbeitnehmerinnen ab dem 1. Januar 2008. Dem beigelegten Arbeitsvertrag ist zu entnehmen, dass das Arbeitsverhältnis bis 31. Dezember 2010 befristet ist und die Arbeitnehmerin ihren Arbeitsort in L. (CH) haben soll. […]