97 Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Aufenthalt zur Vorbereitung der Heirat Ist der zukünftige Ehegatte noch verheiratet, steht der bevorstehenden Heirat ein grundsätzliches Hindernis im Weg. Unter diesen Umständen kann die Aufenthaltsbewilligung nicht zur Vorbereitung der Heirat verlängert werden (Erw. II./2.2.3.).