Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 24 Abs. 1 des Anhangs I zum FZA nicht erfüllt sein, hat sich das Migrationsamt mit der Frage auseinander zu setzen, ob dem Pflegkind eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Härtefalles zu erteilen ist (Erw. II./2.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 10. August 2007 in Sachen V.V. und A.V. betreffend Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA (1-BE.2007.7). Sachverhalt