Für den Fall, dass die Entsendemeldung für eine Person zu spät, aber vor Arbeitsbeginn erfolgt, wird eine Busse von CHF 250.00 erhoben. Ausserdem werden dem Betroffenen die Auslagen auferlegt. Erfolgt die Entsendemeldung nach Arbeitsbeginn oder überhaupt nicht, so wird eine Grundbusse von CHF 500.00 und CHF 200.00 pro Person ausgesprochen. Hinzu kommen die Kontrollkosten und die Auslagen. Eine unterschiedliche Gewichtung der Meldepflichtverstösse und die entsprechende Sanktionierung erscheint grundsätzlich gerechtfertigt und ist nicht zu beanstanden.