Am 15. Mai 2008 erklärte der Geschäftsinhaber, er selber habe die Fenstermontage ausgeführt. Aufgrund der vorliegenden Akten und der Auskunft des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin vom 15. Mai 2008 steht fest, dass die Lieferung und die Montage des Fensters am 27. September 2006 ausgeführt werden musste bzw. auch wurde, da der Auftraggeber am nächsten Tag in die Ferien fuhr. Hinsichtlich der Anzahl montierter Fenster ist festzustellen, dass irrelevant ist, ob es um den Einbau mehrerer Fenster oder - wie die Beschwerdeführerin geltend macht - nur eines Fensters ging.