Am 27. September 2006 führte das Migrationsamt in M. eine Kontrolle durch. Der Aktennotiz des kontrollierenden Inspektors vom 29. September 2006 ist nur zu entnehmen, dass der Angestellte der Beschwerdeführerin keine Meldung habe vorweisen können. Aus der Notiz geht jedoch nicht hervor, dass auch der Geschäftsinhaber der Beschwerdeführerin angetroffen wurde. Ebenso wenig wurde festgehalten, ob überhaupt bzw. wer, was in M. gearbeitet hatte.