Selbständig erwerbende EG-17/EFTA-Staatsangehörige bzw. Arbeitgeber mit Sitz in einem EG-17/EFTA-Mitgliedstaat müssen gestützt auf Art. 6 Abs. 1 EntsG vor Beginn des Arbeitseinsatzes der zuständigen kantonalen Behörde schriftlich und in der Amtsprache des Einsatzortes die für die Durchführung der Kontrollen notwendigen Angaben melden. Gemäss Art. 6 Abs. 1 EntsV ist das Meldever- 2008 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 407