11 ANAV verpflichtet, vor Erteilung der Niederlassungsbewilligung das bisherige Verhalten des Ausländers nochmals eingehend zu prüfen. Wird die Niederlassungsbewilligung trotz hinreichender Kenntnis des fragwürdigen Verhaltens des Ausländers erteilt, ist ein späterer Widerruf nicht mehr möglich. Bekanntlich müssen ausländische Personen die Migrationsbehörden über ausserehelich gezeugte Kinder von sich aus orientieren, auch wenn sie nicht direkt danach gefragt wurden, weil sie damit rechnen müssen, dass dieser Umstand für die Bewilligungserteilung bzw. -verlängerung relevant sein könnte.