Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1983 bis 1988 in Mazedonien verheiratet. Im März 1992 heiratete er eine in der Schweiz niedergelassene Landsfrau, von der er seit Oktober 2004 geschieden ist. Aufgrund dieser Ehe erteilte ihm der Kanton Luzern am 1. März 2001 die Niederlassungsbewilligung. Im Januar 2005 heiratete der Beschwerdeführer erneut seine erste Ehefrau. Mit dieser hat er fünf gemeinsame Kinder, wovon zwei im Laufe seiner zweiten Ehe geboren worden waren. Per 1. März 2006 nahm der Beschwerdeführer im Kanton Aargau Wohnsitz, worauf ihm im Rahmen des Kantonswechsels die Niederlassungsbewilligung für den Kanton Aargau erteilt wurde.