98 Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Wegweisung Im Verfahren betreffend Ausnahme von der zahlenmässigen Begrenzung können asylrelevante Gründe nicht berücksichtigt werden. Damit werden bei der Härtefallprüfung lediglich Umstände berücksichtigt, die in der Person des betroffenen Ausländers bzw. in seinem persönlichen Umfeld begründet sind. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass sich aufgrund der geltend gemachten Gründe allenfalls der Vollzug der Wegweisung als unzumutbar erweisen kann (Erw. II./5.3. und 7.).