In Ziffer 556.3 der ANAG-Weisungen wird denn auch konsequenterweise verlangt, dass einerseits das bevorstehende Ereignis - die Heirat - absehbar sein muss ("sofern mit einer Heirat innerhalb vernünftiger Frist zu rechnen ist") und andererseits, dass die übrigen Voraussetzungen für einen Familiennachzug gegeben sein müssen. Die in den Weisungen als Hinderungsgründe genannten Beispiele ("genügende finanzielle Mittel, kein Hinweis auf eine Umgehungsehe, keine Ausweisungsgründe") sind selbstredend nicht abschliessend.