97 Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Aufenthalt zur Vorbereitung der Heirat Ist der zukünftige Ehegatte noch verheiratet, steht der bevorstehenden Heirat ein grundsätzliches Hindernis im Weg. Unter diesen Umständen kann die Aufenthaltsbewilligung nicht zur Vorbereitung der Heirat verlängert werden (Erw. II./2.2.3.). 342 Rekursgericht im Ausländerrecht 2007 Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 30. März 2007 in Sachen C.C. betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung (1-BE.2007.2). Aus den Erwägungen