Gemäss Rapport der Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau vom 6. Februar 2007 wurden die beiden nicht gemeldeten Personen mit Werkzeug beim "Zusammenbauen" eines Salontisches angetroffen. Nach Angaben der Beschwerdeführerin haben die beiden Mitarbeiter am 6. Februar 2007 ein Sofa, einen Tisch, eine Wohnwand, ein Sideboard und Stühle geliefert und soweit als notwendig in gebrauchstauglichen Zustand versetzt. Sie geht davon aus, dass es sich dabei um eine reine Warenlieferung handelte, die nicht meldepflichtig ist. Auch die Vorinstanz vertritt die Ansicht, dass für eine reine Warenlieferung keine Meldung erforderlich ist.