Aus den Erwägungen II. 2.3. Die Beschwerdeführerin meldete die Entsendung zweier Arbeitnehmer zur Küchenmontage am 5. und 6. Februar 2007 in R., worauf das Migrationsamt ihr die bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit am 9. Januar 2007 bestätigte. Am 6. Februar 2007 führte das Migrationsamt am von der Beschwerdeführerin angegebenen Arbeitsort eine Kontrolle durch und stellte fest, dass vier Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin dort anwesend waren. Gemäss Rapport der Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau vom 6. Februar 2007 wurden die beiden nicht gemeldeten Personen mit Werkzeug beim "Zusammenbauen" eines Salontisches angetroffen.