Anlässlich der Verhandlung vor Rekursgericht legte er glaubhaft dar, er pflege trotz der Trennung von seiner Ehefrau eine intensive Beziehung zur gemeinsamen Tochter. Er sehe sie sowohl werktags als auch am Wochenende regelmässig und sie verbrächten dementsprechend viel Zeit miteinander. Die Wohnung bzw. das Haus der Eheleute befänden sich in derselben Gemeinde nur wenige Gehminuten voneinander entfernt. Auch im Falle eines möglichen Zuzugs seines Sohnes beabsichtige er nicht, die 1-Zimmerwohnung zu verlassen, da sie für seine Tochter innert weniger Minuten erreichbar sei. Überdies führte er aus, dass ihm seine Kinder alles bedeuten und er für sie auf vieles verzichten würde.