Am 22. Oktober 1999 heiratete er in seiner Heimat erneut eine Landsfrau, die dem Beschwerdeführer am 21. November 2001 in die Schweiz nachfolgte. In der Folge gingen aus dieser zweiten Ehe zwei gemeinsame Kinder hervor, welche am 15. November 2002 bzw. 13. September 2004 in der Schweiz zur Welt kamen. Am 23. Februar 2001 erlangte der Beschwerdeführer die Niederlassungsbewilligung. Der Beschwerdeführer liess sich während seines Aufenthalts in der Schweiz verschiedentlich Verstösse gegen die Rechtsordnung zuschulden kommen, vorab Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, ferner Widerhandlungen gegen das ANAG, wiederholten Missbrauch der schweizerisch-deutschen Grenzkarte