82 Familiennachzug; Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK Die Verweigerung des Familiennachzuges stellt i.c. keinen Eingriff in das von Art. 8 EMRK geschützte Rechtsgut dar, da es den Betroffenen zumutbar ist, ihr Familienleben im Ausland zu führen (Erw. II./4.3.-5.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 12. September 2006 in Sachen K.S. betreffend Familiennachzug (1-BE.2006.5). Sachverhalt