Zu beachten ist dabei, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Härtefallprüfung dem Beschwerdeführer eine weit bessere Rechtstellung einräumt als eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme. Dementsprechend ist vorab zu prüfen, ob die Wegweisung für den Beschwerdeführer eine ungewöhnliche Härte im Sinne von Ziffer 654 der ANAG-Weisungen bedeutet. […] 2007 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 345