Damit werden bei der Härtefallprüfung lediglich Umstände berücksichtigt, die in der Person des betroffenen Ausländers bzw. in seinem persönlichen Umfeld begründet sind. Nicht beachtet werden demgegenüber Umstände, die sämtliche Personen mit vergleichbarem Hintergrund wie demjenigen des betroffenen Ausländers gleichermassen betreffen. Steht fest, dass im konkreten Fall kein Härtefall vorliegt und die entsprechende Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern ist, wird in einem weiteren Schritt geprüft, ob der Vollzug der Wegweisung zumutbar ist oder ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Aufnahme erfüllt sind.