Dabei ist zu beachten, dass kriegerische Ereignisse und staatliche Übergriffe oder ähnlichen Situationen im Heimatland der betroffenen Person, die den Vollzug einer Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich machen, im Rahmen der Härtefallprüfung nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist allenfalls die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme in Betracht zu ziehen (Rundschreiben vom 17. September 2004 zur Praxis des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung [IMES, heute BFM] bei der Anwesenheitsregelung vom Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen).