I. Auflösung Anstellungsverhältnis 87 Kommunales Dienstverhältnis. Begehren um Entschädigung wegen unrechtmässiger Kündigung - Durch Auslegung ergibt sich, dass in concreto von einer vertraglichen Anstellung auszugehen ist (Erw. 2). Entsprechend stellt die Kündigung keine Verfügung, sondern eine vertragliche Erklärung dar. Das Begehren um Zusprechung einer Entschädigung aufgrund einer unrechtmässigen Kündigung ist folglich im Klageverfahren zu beurteilen (Erw. 3). -