2007 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 337 95 Familiennachzug; Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK I.c. stellt die Verweigerung des Familiennachzugs keinen Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Familienleben dar. Dem Beschwerdeführer ist es zuzumuten, seine Familie im Heimatland zusammenzuführen. Seine polnische Lebenspartnerin und das gemeinsame Kind haben keine derart enge Beziehung zur Schweiz, dass es ihnen unzumutbar wäre, diese zu verlassen (Erw. II./4.3.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 30. März 2007 in Sachen M.K. betreffend Familiennachzug (1-BE.2006.35).