Führt der betroffene Rechtsvertreter jedoch im Rahmen seines rechtlichen Gehörs konkret aus, weshalb er die beabsichtigte Kürzung nicht hinnehmen will, hat sich die entscheidende Behörde mit den Argumenten auseinander zu setzen. Akzeptiert die entscheidende Behörde einen Teil der Argumente des betroffenen Rechtsvertreters und weicht sie im Entscheid von der angekündigten Kürzung ab, hat sie darzulegen, welche Positionen akzeptiert und welche Positionen gekürzt werden.