Bei genauerer Betrachtung der Legaldefinition der "Bedingung" nach Art. 10 Abs. 3 ANAV erweist sich diese als zu wenig präzis. Für die grundsätzliche Zulässigkeit eines Widerrufs nach Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG kann es nicht allein darauf ankommen, ob der betroffene Ausländer eine Verpflichtung übernommen bzw. eine 414 Rekursgericht im Ausländerrecht 2006