Genf/St. Gallen/Zürich 2006, S. 190, Rz. 907 f.). Formell zeichnet sich eine Bedingung (etwa gegenüber einer gesetzlichen Voraussetzung, welche unmittelbar gilt) dadurch aus, dass sie in der zugehörigen Verfügung ausdrücklich vermerkt wird (vgl. Rahel Küttel, in: Patricia Schiess Rütimann [Hg.], Schweizerisches Ausländerrecht in Bewegung?, S. 43). Demgegenüber stellt eine Auflage eine mit einer Verfügung verbundene zusätzliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen dar. Von der Bedingung unterscheidet sich die Auflage dadurch, dass die Rechtswirksamkeit der Verfügung nicht davon abhängt, ob die Auflage erfüllt wird oder nicht.