A. Der Beschwerdeführer reiste am 12. Februar 1993 in die Schweiz ein. Er ist seit dem 5. Januar 2002 mit einer italienischen Staatsangehörigen verheiratet. Beide haben die Niederlassungsbewilligung EG/EFTA. Am 11. Oktober 2004 stellte er ein Familiennachzugsgesuch für seine aus einer früheren Beziehung stammende, in der Dominikanischen Republik lebende Tochter, die am 29. September 1992 geboren wurde. Das Migrationsamt, Sektion Einreise und Arbeit, lehnte das Gesuch mit Verfügung vom 6. Dezember 2004 ab.