A. Der Beschwerdeführer reiste am 29. Oktober 2000 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Mit Verfügung vom 5. April 2001 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; heute Bundesamt für Migration [BFM]) das Asylgesuch ab und wies ihn aus der Schweiz weg. Da der Vollzug der Wegweisung nicht zumutbar erschien, ordnete das BFM gleichzeitig die vorläufige Aufnahme des Beschwerdeführers an. Am 30. November 2003 kam die Tochter des Beschwerdeführers zur Welt, welche er am 22. April 2004 als sein Kind anerkannte. Mit Schreiben vom 11. Februar 2005 ersuchte der Beschwerdeführer um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.