Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch zusammenleben oder ob ihre Beziehung geendet hat (Urteil i.S. Keegan gegen Irland vom 26. Mai 1994, Serie A, Nr. 290, § 44) und unter Umständen selbst dann, wenn die Eltern eines Kindes überhaupt nie einen gemeinsamen Haushalt geführt haben (Urteil i.S. Kroon u.a. gegen die Niederlande vom 27. Oktober 1994, Serie A, Nr. 297-C, § 30). Die Tochter des Beschwerdeführers ist am 10. Mai 1987 geboren. Der Beschwerdeführer war zum damaligen Zeitpunkt nicht ver- 2006 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 391